Die Börsenaufsichten in mehreren europäischen Ländern reagieren auf die
heftigen Börsenturbulenzen der vergangenen Tage: Sie verbieten vorläufig
sogenannte Leerverkäufe von Aktien.

© reuters/archiv
Den Weg für Spekulanten hat Frankreichs Börsenaufsicht (vorerst) verbaut.
Gerüchten entgegenwirken
Bei den Unternehmen handelt es sich um Axa, April Group, BNP Paribas, CIC, CNP Assurances, Crédit Agricole, Euler Hermès, Natixis, Paris Ré, Scor und Société Générale. Die Massnahme richtet sich gegen Gerüchte, die an der Börse Paris zum radikalen Kursrutsch französischer Grossbanken geführt hatten.
Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis.
ESMA: Leerverkäufe zulässig
Unterschieden werden «gedeckte Leerverkäufe»; dabei leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.
Die ESMA unterstreicht, dass Leerverkäufe eine zulässige Handelsstrategie darstellen können. «Wenn sie in Kombination mit der Verbreitung falscher Marktgerüchte genutzt werden, ist sie aber eindeutig missbräuchlich.»
"Wahrhaftigkeit und "Politik = Hochfinanz"
wohnen selten unter einem Dach."
Hanspeter Herzig
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